Fruchtsaft, Nektar, Fruchtsaftgetränk – wo steckt der Unterschied?

Wie so oft, steckt auch hier der Teufel im Detail, nämlich in den Zutaten. Ein Fruchtsaft muss zu 100% aus Frucht bestehen. Sollte eine Zuckerzugabe nötig sein, muss diese explizit gekennzeichnet sein. Ein Fruchtsaft kann entweder ein Direktsaft sein, der direkt abgefüllt wird, oder aus einem Saftkonzentrat hergestellt sein. Ein Konzentrat wird zum Transport benötigt, wenn der Saft nicht direkt abgefüllt werden kann. Ob der Fruchtsaft aus Direktsaft oder aus Saftkonzentrat besteht, macht ernährungsphysiologisch keinen Unterschied.

Ein Fruchtnektar ist eine Mischung aus Saft, Mark, Wasser und Zucker. Der Fruchtgehalt ist sortenabhängig und liegt bei mindestens 25-50 % und muss deklariert werden. Sowohl Fruchtsaft als auch Fruchtnektar werden in Anlage 1 der FrSaftErfrischGetrTeeV [1] beschrieben. Hier werden zum Beispiel auch nähere Angaben zum Fruchtsaftkonzentrat gemacht, sollte dies zum direkten Verzehr gedacht sein.

Fruchtsaftgetränke werden – genau wie Schorlen, Brausen und Limonaden – in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke [2] definiert. Der Mindestfruchtgehalt ist wieder Fruchtabhängig und liegt bei 6-30 %. Neben jeder Menge Wasser dürfen diese zusätzlich auch weitere Aromen, Farbstoffe, Konservierungsmittel und Zucker enthalten. Fruchtsaftgetränke müssen klar als solche gekennzeichnet sein – ein Blick aufs Etikett lohnt also immer.

Quellen

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/anlage_1.html
[2] https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/fileadmin/Dokumente/leitsaetzeerfrischungsgetraenke.pdf

Juhu, das hat geklappt!

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