Zucker und Werbung – was ist eigentlich erlaubt?

Wer kennt sie nicht, die mal kleiner, mal größer gedruckten Slogans „weniger Zucker“, „weniger süß“, „ohne Zuckerzusatz“, „nur mit natürlicher Süße“, und noch so viele weitere. Manchmal ist man dann doch ganz schön verwundert, wie viel Zucker in einem Produkt enthalten ist – trotz vermeintlicher Versprechen auf der Vorderseite. Einige Formulierungen sind gesetzlich festgelegt – und die möchte ich hier heute beschreiben.

Ohne Zuckerzusatz

Hier verweise ich gerne nochmal auf meinen Beitrag über verschiedene Zuckerarten, wie beispielsweise zugesetzten und freien Zucker. Steht dieser Aufdruck auf einem Lebensmittel dürfen weder Zucker, noch Lebensmittel mit süßender Wirkung zugesetzt werden. Im Prinzip sind wir hier also bei den freien Zuckern angelangt. Gehört ein von Natur aus süßes Lebensmittel aber per se zu den Zutaten (bspw. Obst im Früchtemüsli oder im Fruchtjoghurt, oder Äpfel im Apfelmark), so kann der Hersteller die Formulierung „enthält von Natur aus Zucker'“ hinzufügen.

Reduzierter Zuckergehalt

Dieser Wortlaut ist dann erlaubt, wenn ein Produkt mindestens 30 % weniger Zucker enthält, als ein vergleichbares Lebensmittel. Zusätzlich darf der Energiegehalt der zuckerreduzierten Variante nicht höher sein, als beim Vergleichsprodukt. Mindestens ein Hersteller fällt mir ein, der von einem Produkt beide Varianten im Sortiment hat. Ein Schelm, wer da böses denkt…

Zuckerarm

Für diese Bezeichnung gelten festgelegte Höchstmengen für Zucker. Bei festen Lebensmitteln sind dies 5 g Zucker auf 100 g und bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 g pro 100 ml.

Zuckerfrei

Hier verhält es sich ähnlich, wie beim alkoholfreien Getränk: ein Restzuckergehalt von 0,5 g Zucker pro 100 g, bzw. pro 100 ml sind erlaubt. Wer sich also absolut zuckerfrei ernähren möchte, kommt auch bei dieser Bezeichnung nicht umhin, das Zutatenverzeichnis, bzw. die Nährwerttabelle zu studieren.

Andere Ausdrücke, wie bspw. „weniger süß“, „mit Fruchtzucker“ oder auch „mit der Süße aus Früchten“ sind nicht reguliert und – nicht nur meiner Meinung nach – durchaus irreführend.

Quellen

[1] https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/suessmacher-verstehen-werbeaussagen-zu-zuckergehalten, abgerufen am 9.11.2022, 19:36
[2] https://www.ernaehrungs-umschau.de/news/27-05-2009-suesse-aus-fruechten-ist-irrefuehrend/, abgerufen am 9.11.2022, 19:36

Juhu, das hat geklappt!

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